Digitale Fahrtenschreiber: Alles zur neuesten Tachografengeneration
Info für neue Fahrtenschreiberverordnung Einführung und Nachrüstung der neuesten Tachografengeneration Ab 21. August 2023 müssen nun alle neuen VO-Fahrzeuge mit dem „Smart Tacho Version 2“ ausgerüstet werden. Alt-VO Fahrzeuge müssen, wenn bisher ein analoger oder digitaler Fahrtenschreiber der 1. Generation eingebaut war, bis spätestens 31. Dezember 2024 auf die neuen Geräte nachgerüstet werden. Wurde bereits ein „Smart Tacho Version 1“ benutzt, dann gilt als Umrüstungs-Deadline der 18. August 2025. Die Nachrüstverpflichtung besteht jedoch nur dann, wenn das Fahrzeug außerhalb des Zulassungs-Mitgliedstaates verwendet wird. Ab 1. Juli 2026 müssen auch Fahrzeug zur Güterbeförderung über 2,5 t mit einem Kontrollgerät (Smart Tachograph Version 2) ausgestattet werden, wenn dieses außerhalb des Mitgliedstaates bzw. zur Kabotage verwendet wird.
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