Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Anmeldung.
JETZT anmelden"Unsere Weiterbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP) überzeugt durch Qualität, Praxisnähe, Sicherheit und Flexibilität. Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle."
Sicherheitsfachkraft (SFK),
Gefahrgutbeauftragter, Technischer Sachverständiger
C95, Stapler, Kran
Gemäß der Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO) müssen ArbeitnehmerInnen, die als Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt werden, eine mindestens 24-stündige Arbeitsschutz-Ausbildung absolvieren.
Unser Kurs erfüllt die Anforderungen der SVP-VO und bietet eine umfassende Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson.
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, entsprechend der Betriebsgröße Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen. Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten müssen mindestens eine Sicherheitsvertrauensperson bestellen.
Die Funktionsperiode beträgt vier Jahre, nach deren Ablauf die Sicherheitsvertrauenspersonen erneut bestellt werden müssen.
Sicherheitsvertrauenspersonen unterstützen den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen gemäß SVP-VO § 4 Abs. 2 erfüllen.
Zusätzlich zur Grundausbildung sollten Sicherheitsvertrauenspersonen die Möglichkeit haben, ihre Fachkenntnisse kontinuierlich zu erweitern.