Wir bereiten Sie optimal auf die Prüfung zur Grundqualifikation C95/D95 vor, damit Sie die gesetzlich erforderliche Fahrerqualifikation für den gewerbsmäßigen Personen- und Gütertransport erlangen.
JETZT ANFRAGEN Lenker von Bussen und LKWs für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Gütern benötigen einen Fahrerqualifizierungsnachweis (C95/D95). Dieser muss bei Erwerb der Lenkberechtigung nach dem 09.09.2008 (Klasse D) bzw. 09.09.2009 (Klasse C/C1) durch eine Grundqualifikationsprüfung erworben und alle 5 Jahre durch eine Weiterbildung erneuert werden.
Erörterung von Praxissituationen
Multiple-Choice-Fragen
90 Minuten (empfohlen in Kombination mit Führerscheinprüfung)
Lenker von Kraftfahrzeugen, die gewerbsmäßig Personen oder Güter befördern möchten und nach bestimmten Stichtagen (Klasse D nach dem 09.09.2008, Klasse C/C1 nach dem 09.09.2009) ihre Lenkberechtigung neu erwerben, müssen die Grundqualifikationsprüfung ablegen.
Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Bussen (Personenkraftverkehr, Kraftfahrlinien) bzw. Lenker von Kraftfahrzeugen (LKW) für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern haben in Ausübung Ihrer Tätigkeit einen von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweis (C95 / D95) mitzuführen.
Personen, die eine Lenkberechtigung neu erwerben (für die Klasse D nach dem 09.09.2008, für die Klasse C/C1 nach dem 09.09.2009), müssen eine Grundqualifikationsprüfung absolvieren und ab diesem Zeitpunkt alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen.
Personen, die zum Stichtag bereits Inhaber einer Lenkberechtigung sind (Stichtag für die Klasse D ist der 09.09.2008, für die Klasse C/C1 der 09.09.2009), müssen bis 10.09.2013 (Klasse D) bzw. 10.09.2014 (Klasse C/C1) eine Weiterbildung absolvieren. Vom Zeitpunkt der Absolvierung der ersten Weiterbildung an ist alle 5 Jahre eine weitere Weiterbildung nachzuweisen.
Personen, die in Österreich den Hauptwohnsitz haben, müssen auch in Österreich die Grundqualifikationsprüfung ablegen. Das Bundesland kann jedoch frei gewählt werden!
Nach positiv abgelegter Prüfung (praktische Fahrprüfung und theoretische Grundqualifikationsprüfung) wird das Prüfungszeugnis nach der mündlichen Prüfung ausgehändigt. Dieses Zeugnis ist aber nicht der Fahrerqualifizierungsnachweis!
Als Fahrerqualifizierungsnachweis gilt ausschließlich der im Führerschein eingetragene Code "95". Hierfür ist das Prüfungszeugnis über die bestandene Grundqualifikationsprüfung bei der Führerscheinbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Landespolizeidirektion) vorzulegen! Bei Lenkern aus Drittstaaten erfolgt bei der Klasse C/C1 eine Eintragung in der EU-Fahrerbescheinigung, bei der Klasse D erfolgt die Ausstellung eines Dokuments durch die Bezirksverwaltungsbehörde.