E-Mail img-0 Anruf

Bildungs​ze​ntru​m Regional – Zukun​ft​ssic​her mit uns!

Wer muss die Prüfung ablegen?

Lenker von Bussen und LKWs für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Gütern benötigen einen Fahrerqualifizierungsnachweis (C95/D95). Dieser muss bei Erwerb der Lenkberechtigung nach dem 09.09.2008 (Klasse D) bzw. 09.09.2009 (Klasse C/C1) durch eine Grundqualifikationsprüfung erworben und alle 5 Jahre durch eine Weiterbildung erneuert werden.

JETZT ANFRAGEN
img-2

Modul 1: KFZ Theorie

  • Bedienungssicherheit, Fahrsicherheit, Konditionssicherheit, Wirtschaftlich Fahren, technischen Merkmale

    Funktionsweise der Sicherheits-ausstattung, Technische Wartung

    kinematische Kette
img-3

Modul 2: ECO-Theorie

  • Wirtschaftliches Fahren

    Optimierung Treibstoffverbrauch

    Fahren nach Drehzahlmesser
img-4

Modul 3: Sozialvorschriften

  • Fahr-/Lenk- und Ruhezeiten

    Kontrollgeräte, Digital-Tachograph, Analog-Tachograph

    Praxisübungen Digital-Tachograph

    Vorschriften für den Güterverkehr
img-5

Modul 4: Gesundheit

  • Erste Hilfe

    Risiken des Straßenverkehr

    Image Fahrer

    Ernährung
img-6

Modul 5: Ladungssicherung   

  • Sicherheit der Ladung

    Anwendung der Sicherheits-vorschriften, Verantwortlichkeiten

    Physikalische Grundlagen

    Sicherungsmethoden Vorschriften für den Güterkraftverkehr

    Praxisübungen
img-7

Modul 6 Bus: Fahrgastsicherheit

  • Vorschriften für den Personenverkehr

    Sicherheit und Komfort der Fahrgäste

Häufig gestellte Fragen:

Wir bereiten Sie optimal auf die Prüfung zur Grundqualifikation beim Land vor.

Wer muss die Grundqualifikationsprüfung C95 ablegen?

Lenker von Kraftfahrzeugen, die gewerbsmäßig Personen oder Güter befördern möchten und nach bestimmten Stichtagen (Klasse D nach dem 09.09.2008, Klasse C/C1 nach dem 09.09.2009) ihre Lenkberechtigung neu erwerben, müssen die Grundqualifikationsprüfung ablegen.

Wer benötigt einen Fahrerqualifizierungsnachweis (C95/D95)?

Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Bussen (Personenkraftverkehr, Kraftfahrlinien) bzw. Lenker von Kraftfahrzeugen (LKW) für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern haben in Ausübung Ihrer Tätigkeit einen von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweis (C95 / D95) mitzuführen.

Wer muss die Grundqualifikationsprüfung absolvieren?

Personen, die eine Lenkberechtigung neu erwerben (für die Klasse D nach dem 09.09.2008, für die Klasse C/C1 nach dem 09.09.2009), müssen eine Grundqualifikationsprüfung absolvieren und ab diesem Zeitpunkt alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen.

Was gilt für Personen, die bereits eine Lenkberechtigung besitzen?

Personen, die zum Stichtag bereits Inhaber einer Lenkberechtigung sind (Stichtag für die Klasse D ist der 09.09.2008, für die Klasse C/C1 der 09.09.2009), müssen bis 10.09.2013 (Klasse D) bzw. 10.09.2014 (Klasse C/C1) eine Weiterbildung absolvieren. Vom Zeitpunkt der Absolvierung der ersten Weiterbildung an ist alle 5 Jahre eine weitere Weiterbildung nachzuweisen.

Wo muss die Grundqualifikationsprüfung abgelegt werden?

Personen, die in Österreich den Hauptwohnsitz haben, müssen auch in Österreich die Grundqualifikationsprüfung ablegen. Das Bundesland kann jedoch frei gewählt werden!

Aus welchen Teilen besteht die Grundqualifikationsprüfung?
  • Die Prüfung über die Grundqualifikation setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
    • Schriftliche Prüfung (Multiple-Choice-Fragen).
    • Mündliche Prüfung (Sachgebiete der Anlage 1 zur GWB sowie Erörterung von Praxissituationen).
    • Praktische Fahrprüfung.
Was ist bei der praktischen Fahrprüfung zu beachten?
  • Es wird empfohlen, die praktische Fahrprüfung C95/D95 zusammen mit der Führerscheinprüfung (kombiniert) zu absolvieren (§11 Abs. 4a FSG). Die Prüfungsfahrt verlängert sich dabei von 45 auf 90 Minuten. Bei der kombinierten Fahrprüfung beträgt die Wiederholungsfrist zwei Wochen.
  • Wurde diese Variante nicht gewählt, ist eine weitere Prüfungsfahrt im Rahmen der Grundqualifikationsprüfung (90 Minuten) erforderlich (§ 7 Abs. 3 GWB). In diesem Fall hat der Kandidat das Fahrzeug selbst beizustellen und auch die Kosten hierfür selber zu tragen. Bei der Fahrprüfung gemäß GWB beträgt die Wiederholungsfrist drei Wochen. Im Falle einer Wiederholung der praktischen Fahrprüfung gemäß GWB ist beim Amt der jeweiligen Landesregierung ein schriftliches Ansuchen zu stellen!
  • Für die praktische Fahrprüfung ist keine gesonderte Ausbildung erforderlich. Die Absolvierung von zusätzlichen Fahrstunden bei einer Fahrschule wird aber empfohlen.
Wann erhält man das Prüfungszeugnis?

Nach positiv abgelegter Prüfung (praktische Fahrprüfung und theoretische Grundqualifikationsprüfung) wird das Prüfungszeugnis nach der mündlichen Prüfung ausgehändigt. Dieses Zeugnis ist aber nicht der Fahrerqualifizierungsnachweis!

Wie erhält man den Fahrerqualifizierungsnachweis?

Als Fahrerqualifizierungsnachweis gilt ausschließlich der im Führerschein eingetragene Code "95". Hierfür ist das Prüfungszeugnis über die bestandene Grundqualifikationsprüfung bei der Führerscheinbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Landespolizeidirektion) vorzulegen! Bei Lenkern aus Drittstaaten erfolgt bei der Klasse C/C1 eine Eintragung in der EU-Fahrerbescheinigung, bei der Klasse D erfolgt die Ausstellung eines Dokuments durch die Bezirksverwaltungsbehörde.

Was passiert bei nicht bestandener Prüfung?
  • Bei nicht bestandener Prüfung ist ein schriftlicher Antrag auf Wiederholungsprüfung beim Amt der jeweiligen Landesregierung zu stellen. Es müssen nur die nicht bestandenen Prüfungsteile wiederholt werden.
Kann man die theoretische und praktische Prüfung in verschiedenen Bundesländern ablegen?
  • Eine Teilung der theoretischen Grundqualifikationsprüfung in einem Bundesland und der praktischen Fahrprüfung gemäß § 7 Abs. 3 GWB, bei einer Fahrschule in einem anderen Bundesland ist zulässig.

Das könnte Sie auch interessieren:

C95 / D95 Lenkerschulung (Lkw & Bus)

JETZT INFORMIEREN

Ladungssicherung 

Schulung

JETZT INFORMIEREN

Fahrtenschreiber Schulung (Digitacho)

JETZT INFORMIEREN