Wer einen Kran bedient, muss den Kranführerausweis nachweisen. Ausbildung gemäß §11 der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V). Mindestalter 18 Jahre und Deutschkenntnisse erforderlich.
So läuft Ihre Kranausbildung ab
1
Anmeldung & Voraussetzungen
Melden Sie sich an. Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
2
Theorie & Praxis
Fachbegriffe, Mechanik, Elektrik, Hydraulik und praktische Übungen am Kran.
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Prüfung & Kranschein
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihren offiziellen Kranführerausweis.