Sicherheitsunterweisung im Betrieb
Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und schützen Ihre Mitarbeiter. Wir übernehmen Planung und Durchführung – praxisbezogen und auf Ihren Betrieb zugeschnitten.
Warum Sicherheitsunterweisungen?
Der § 14 ASchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung ausreichend zu unterweisen. Diese Unterweisung muss nachweislich erfolgen und dokumentiert werden.
Die Unterweisung muss bei Aufnahme der Tätigkeit, bei Versetzung an einen neuen Arbeitsplatz, bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe und mindestens einmal jährlich als Auffrischung erfolgen. Nach Arbeitsunfällen oder bei Beinahe-Unfällen ist ebenfalls eine Unterweisung durchzuführen.
Wir nehmen Ihnen diese Aufgabe ab. Unsere Sicherheitsfachkräfte führen die Unterweisungen professionell und praxisbezogen durch – abgestimmt auf die tatsächlichen Gefahren in Ihrem Betrieb. Die lückenlose Dokumentation stellen wir sicher.
Inhalte unserer Sicherheitsunterweisungen
- Allgemeine Arbeitssicherheit und Verhaltensregeln
- Umgang mit Arbeitsmitteln und Maschinen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – richtige Verwendung
- Brandschutz und Verhalten im Brandfall
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Umgang mit Gefahrstoffen und chemischen Arbeitsstoffen
- Ergonomie am Arbeitsplatz
- Branchenspezifische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
Wann muss unterwiesen werden?
- Bei Aufnahme der Tätigkeit – jeder neue Mitarbeiter muss vor Arbeitsbeginn unterwiesen werden
- Bei Versetzung – an einen anderen Arbeitsplatz mit neuen Gefährdungen
- Bei Einführung neuer Arbeitsmittel – neue Maschinen, Werkzeuge oder Geräte
- Bei Einführung neuer Arbeitsstoffe – Chemikalien, Gefahrstoffe
- Bei neuen Arbeitsverfahren – geänderte Abläufe oder Prozesse
- Nach Arbeitsunfällen – oder bei Beinahe-Unfällen
- Mindestens einmal jährlich – als Auffrischung für alle Mitarbeiter
Ihre Vorteile
Rechtssicher
Alle Unterweisungen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen des ASchG.
Praxisbezogen
Inhalte abgestimmt auf die tatsächlichen Gefahren in Ihrem Betrieb.
Dokumentiert
Lückenlose Nachweise für Behörden und das Arbeitsinspektorat.
Entlastend
Wir übernehmen Planung, Durchführung und Dokumentation komplett.
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Bernhard Mohr
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