Lenker von Bussen und LKWs für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Gütern benötigen einen Fahrerqualifizierungsnachweis (C95/D95). Dieser muss bei Erwerb der Lenkberechtigung nach dem 09.09.2008 (Klasse D) bzw. 09.09.2009 (Klasse C/C1) durch eine Grundqualifikationsprüfung erworben und alle 5 Jahre durch eine Weiterbildung erneuert werden.