Vorbereitungskurs C 95

Vorbereitungskurs zur Grundqualifikationsprüfung C 95 beim Land

Wir bereiten Sie optimal auf die Prüfung zur Grundqualifikation beim Land vor.


Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Bussen (Personenkraftverkehr, Kraftfahrlinien) bzw. Lenker von Kraftfahrzeugen (LKW) für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern haben in Ausübung Ihrer Tätigkeit einen von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweis (C95 / D95) mitzuführen.

Personen, die eine Lenkberechtigung neu erwerben (für die Klasse D nach dem 09.09.2008, für die Klasse C/C1 nach dem 09.09.2009), müssen eine Grundqualifikationsprüfung absolvieren und ab diesem Zeitpunkt alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen.

Personen, die zum Stichtag bereits Inhaber einer Lenkberechtigung sind (Stichtag für die Klasse D ist der 09.09.2008, für die Klasse C/C1 der 09.09.2009), müssen bis 10.09.2013 (Klasse D) bzw. 10.09.2014 (Klasse C/C1) eine Weiterbildung absolvieren. Vom Zeitpunkt der Absolvierung der ersten Weiterbildung an ist alle 5 Jahre eine weitere Weiterbildung nachzuweisen.

Personen, die in Österreich den Hauptwohnsitz haben, müssen auch in Österreich die Grundqualifikationsprüfung ablegen. Das Bundesland kann jedoch frei gewählt werden!
Die Prüfung über die Grundqualifikation setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

Schriftliche Prüfung (Multiple-Choice-Fragen).

Mündliche Prüfung (Sachgebiete der Anlage 1 zur GWB sowie Erörterung von Praxissituationen). 

Praktische Fahrprüfung Es wird empfohlen, die praktische Fahrprüfung C95/D95 zusammen mit der Führerscheinprüfung (kombiniert) zu absolvieren (§11 Abs. 4a FSG). Die Prüfungsfahrt verlängert sich dabei von 45 auf 90 Minuten. Bei der kombinierten Fahrprüfung beträgt die Wiederholungsfrist zwei Wochen.

Wurde diese Variante nicht gewählt, ist eine weitere Prüfungsfahrt im Rahmen der Grundqualifikationsprüfung (90 Minuten) erforderlich (§ 7 Abs. 3 GWB). In diesem Fall hat der Kandidat das Fahrzeug selbst beizustellen und auch die Kosten hierfür selber zu tragen. Bei der Fahrprüfung gemäß GWB beträgt die Wiederholungsfrist drei Wochen. Im Falle einer Wiederholung der praktischen Fahrprüfung gemäß GWB ist beim Amt der Salzburger Landesregierung ein schriftliches Ansuchen zu stellen!

Für die praktische Fahrprüfung ist keine gesonderte Ausbildung erforderlich. Die Absolvierung von zusätzlichen Fahrstunden bei einer Fahrschule wird aber empfohlen.

Nach positiv abgelegter Prüfung (praktische Fahrprüfung und theoretische Grundqualifikationsprüfung) wird das Prüfungszeugnis nach der mündlichen Prüfung ausgehändigt. Dieses Zeugnis ist aber nicht der Fahrerqualifizierungsnachweis!

Als Fahrerqualifizierungsnachweis gilt ausschließlich der im Führerschein eingetragene Code "95". Hierfür ist das Prüfungszeugnis über die bestandene Grundqualifikationsprüfung bei der Führerscheinbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Landespolizeidirektion) vorzulegen! Bei Lenkern aus Drittstaaten erfolgt bei der Klasse C/C1 eine Eintragung in der EU-Fahrerbescheinigung, bei der Klasse D erfolgt die Ausstellung eines Dokuments durch die Bezirksverwaltungsbehörde.

Bei nicht bestandener Prüfung ist ein schriftlicher Antrag auf Wiederholungsprüfung beim Amt der Salzburger Landesregierung zu stellen. Es müssen nur die nicht bestandenen Prüfungsteile wiederholt werden. Die Wiederholungsfrist beträgt drei Wochen.

Eine Teilung der theoretischen Grundqualifikationsprüfung in einem Bundesland und der praktischen Fahrprüfung gemäß § 7 Abs. 3 GWB in einem anderen Bundesland ist nicht zulässig!

Kursinhalt:

  • Modul 1 (LKW): KFZ Theorie
  • Modul 5 (LKW): Ladungssicherung
  • Modul 3 (LKW): Sozialvorschriften
  • Modul 6 (Bus): Fahrgastsicherheit

Kosten pro Schulungstag und Teilnehmer:
78,00 EUR zzgl. MWSt