Ausbildung zum Kranfahrer

Kranfahrerausbildung

Praxisnahe Ausbildung - Ausbildungen zur Erlangung der gesetzlich vorgeschriebenen Berechtigungen zur Bedienung von Kranen, gemäß §11 der Fachkenntnisnachweisverordnung FK-V des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten BGBL.II Nr.13/2007 und Absolvieren der Prüfung. Die Fachkenntnis-Verordnung verlangt für das Bedienen von Kranen einen Nachweis der Fachkenntnisse (Kranschein). Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Deutschkenntnisse in Wort/Schrift sind Voraussetzung. Sie erwerben alles theoretische und praxisrelevante Wissen für den Umgang mit Kranen. Ihr Arbeitgeber kann Sie daher gesetzeskonform zum Führen von Kranen einsetzen.


Einzel und Kombiausbildungen für die verschiedenen Krantypen möglich:

Ausbildung zum Führen von flurgesteuerten Kranen bis 300 kN inkl. Prüfung / Kursdauer: 9 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten
Kosten: 310,00 EUR zzgl. MWSt

Ausbildung zum Führen von Dreh- und Auslegerkranen (Turmdrehkrane) inkl. Prüfung / Kursdauer: 32 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten
Kosten: 455,00 EUR zzgl. MWSt

Ausbildung zum Führen von Lade- und Fahrzeugkranen bis 300 kNm inkl. Prüfung / Kursdauer: 22 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten
Kosten: 310,00 zzgl. MWSt

Ausbildung zum Führen von Lade- und Fahrzeugkranen über 300 kNm inkl. Prüfung / Kursdauer: 32 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten
Kosten: 520,00 EUR zzgl. MWSt

Kursinhalte:

  • Allgemeine Fachbegriffe
  • Mechanik, Elektrik und Wartung des Kranes
  • Grundbegriffe der Hydraulik
  • Abnahmeprüfung, wiederkehrende Prüfung, Prüfbuch
  • Gesetzliche Vorschriften für das Heben von Lasten
  • Sicherheitsbestimmungen
  • Tragmittel
  • Anschlagen und Bewegen von Lasten
  • Praxis