Sicherheitsvertrauensperson

Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson

gemäß SVP-VO

Sicherheitsvertrauenspersonen sind ArbeitnehmerInnen, die eine, in der Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO) geregelte, mindestens 24stündige Arbeitsschutz-Ausbildung, erhalten müssen. Dieser Kurs erfüllt die Anforderung der Verordnung über Sicherheitsfachkräfte.

GRUNDAUSBILDUNG zur Sicherheitsvertrauensperson

Als Arbeitgeber sind Sie vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, entsprechend der Betriebsgröße Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen. 

Sicherheitsvertrauenspersonen sind zu bestellen, wenn mehr als 10 Personen beschäftigt werden. Die Funktionsperiode dauert vier Jahre. Vor Ablauf müssen die Sicherheitsvertrauenspersonen erneut bestellt werden. Die Aufgabe einer Sicherheitsvertrauensperson besteht darin, den Arbeitgeber und die Arbeitsnehmer in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.

Personen, die als Sicherheitsvertrauensperson bestellt werden, müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie die notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzung gemäß SVP-VO § 4 Abs. 2 erfüllen.

Zusätzlich zur Grundausbildung haben Arbeitgeber der Sicherheitsvertrauenspersonen die Möglichkeit zu geben, Fachkenntnisse zu erwerben und zu erweitern.


Inhalt der Grundausbildung

  • Rechtsgrundlagen
  • Aufgaben und Verantwortung der SVP
  • Arbeitsunfälle / Folgen
  • Sturz- und Fallunfälle
  • Staub- und Elektroschutz
  • Maschinensicherheit
  • Schutzausrüstungen
  • Berufskrankheiten
  • Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
  • Grundsätze der Gefahrenverhütung
  • Verantwortungen im Betrieb


Kosten: 389,00 EUR zzgl. 20% MWSt. / Teilnehmer