Digitaltachograph/Sozialvorschriften

Unterweisung Digitaltachograph/Sozialvorschriften

EU-Verordnungen 561/2006 und 165/2014

UNTERWEISUNG / Schulung Digitaler Tachograf

Personen, die beruflich im Güter- oder Personenverkehr beschäftigt unterliegen den EU-Verordnung 561/2006 und 165/2014. Diese Personen sind – sofern sie nicht in eine Ausnahme fallen – verpflichtet, den im Fahrzeug eingebauten Fahrtenschreiber in Betrieb zu nehmen.

Das Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens und Bedienens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden. Es führt auch regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden.


Unser Angebot richtet sich an folgende Zielgruppe:

  • Personen im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr beschäftigt sind und einen digitalen Tachografen bedienen. 
  • Fuhrparkleiter und Disponenten, die Arbeitspläne erstellen und den Fahrtenschreiber auslesen.
  • Nach Abschluss erhält jede Person einen Schulungsnachweis. Dieser gilt nicht für die C95-Weiterbildung!


Inhalt der Schulung:

  • Sozialvorschriften im Güterverkehr
  • Verkehrsunternehmensregister (VUR), Kontrollregister
  • Verwendungspflichten und Verantwortlichkeiten
  • Fahrerkarte, Unternehmerkarte
  • Bedienung des Tachographen

    Kosten: 105,00 EUR zzgl. 20% MWSt. / Teilnehmer
    für firmeninterne Schulungen erstellen wir Ihnen gerne ein gesondertes Angebot