Ausbildung zum Sprengbefugten – Durchführung allgemeiner Sprengarbeiten
Sprengbefugtenlehrgang mit Abschlussprüfung (Sprengschein)
Theoretische und praktische Ausbildung entsprechend den gesetzlichen Richtlinien gemäß FK-V, BGBl. II 13/2007 zur Durchführung von Sprengarbeiten.
Um selbstständig Sprengarbeiten durchführen zu dürfen, ist die positive Absolvierung des Grundlehrganges zum Sprengbefugten verpflichtend. Damit verbunden ist der Erwerb des Sprengbefugtenausweises nach FK-V, BGBL.II 13/2007.
Kursort: Bildungszentrum Regional, Durnmarktweg 2, 5531 Eben im Pongau
Kurstermin: Montag, den 25.01.2027 – Donnerstag, den 04.02.2027
Mo. - Do. 8.00 - 17.00 Uhr, Fr. 8.00 -12.00 Uhr
- Woche: Montag, den 25.01. bis Freitag, den 29.01.2027,
- Woche: Montag, den 01.02. bis Donnerstag, den 04.02.2027
Kursbeginn: Mo 25.01.2027 um 9.00 Uhr
Kosten:
Frühbucherpreis bis 31.08.2026 € 1.075,00
Preis ab 01.09.2026 € 1.200,00
alle Preise exkl. 20% MwSt inkl. Unterlagen, Prüfung, Sprengbefugtenausweis im Scheckkartenformat
Ziel:
Der Erwerb des Sprengbefugtenausweises nach FK-V, BGBL.II 13/2007
Theoretische und praktische Ausbildung entsprechend den gesetzlichen Richtlinien gemäß FK-V, BGBl. II 13/2007 zur Durchführung von Sprengarbeiten.
Mit dieser Ausbildung sind Sie berechtigt selbständig Sprengarbeiten durchzuführen (einschließlich Abbruchsprengen, Eissprengen, Metallsprengen, Serienparallelschaltungen bei Sprengarbeiten, Sprengarbeiten unter Tage).
Teilnahmevoraussetzungen:
- Ärztliche Bestätigung über geistige und körperliche Eignung (vom praktischen Arzt)
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Verlässlichkeitsbescheinigung von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) (gem. § 63 Abs.3 Arbeitnehmerinnenschutzgesetz, BGBL. Nr.450/1994 idF BGBL I Nr.19/1997) KEIN STRAFREGISTERAUSZUG!!! (bitte bei Kursbeginn vorlegen)
Zusätzlich:
- Schutzhelm, geeignete Bekleidung und festes Schuhwerk (Sicherheitsschuhe) für Sprengpraxis
- Schreibzeug und Taschenrechner

AUSBILDUNG
Ausbildung gemäß Verordnung § 11 der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) des BMWA BGBl. II Nr. 13/2007.
Inhalt der Grundausbildung
- Gesetzliche Grundlagen
- Sprengstoffe und Zündmittel
- Verwendungszweck
- Eigenschaften und Bezug, Beförderung und Lagerung
- Geräte und Hilfsmittel
- Sprengtechniken
- Praxis: Praktische Sprengarbeiten: Einzel- und Seriensprengungen mit Zeitzündschnur und Millisekundenzündung
- Prüfung
Bitte beachten Sie: Die Teilnehmerzahl für diesen Kurs ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt.
Die Durchführung des Kurses, hängt von der Erreichung der Mindestteilnehmerzahl ab.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich möglichst frühzeitig anzumelden – Ihre Anmeldung kann entscheidend zur Durchführung des Kurses beitragen.