Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Weiterbildung bezahlbar zu gestalten. Es gibt verschiedene Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, die Ihnen helfen können, die Kosten für Ihre Schulungen zu reduzieren.
Nutzen Sie Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit oder anderer staatlicher Stellen. Diese Gutscheine können einen erheblichen Teil der Kurskosten abdecken und sind für viele unserer Schulungsangebote einsetzbar.
Förderprogramme
Informieren Sie sich über regionale und bundesweite Förderprogramme, die speziell für Weiterbildungen in verschiedenen Branchen konzipiert sind. Diese Programme bieten finanzielle Unterstützung für die berufliche Qualifizierung.
Ratenzahlung
Für eine flexible Zahlungsweise bieten wir Ratenzahlungen an. So können Sie die Kosten Ihrer Weiterbildung bequem in mehreren Raten begleichen, ohne Ihr Budget zu belasten.
Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber unterstützen die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über mögliche finanzielle Unterstützung oder die Übernahme der Kursgebühren.
Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Realisierung Ihrer Weiterbildung zu helfen!
Haben Sie Fragen zu den Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter!
Welche Förderprogramme sind für mich verfügbar?
Wie funktioniert die Beantragung eines Bildungsgutscheins?
Welche Unterlagen benötige ich für die steuerliche Absetzbarkeit meiner Weiterbildungskosten?
Um Ihre Weiterbildung bezahlbar und stressfrei zu gestalten, bieten wir verschiedene Unterstützungen an. Von der Ermittlung passender Förderprogramme über die Beantragung von Bildungsgutscheinen bis hin zu flexiblen Ratenzahlungen und steuerlichen Vorteilen – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Hier sind vier wichtige Schritte, die Ihnen weiterhelfen können.
Informieren Sie sich über regionale und bundesweite Förderprogramme, die für Ihre Branche und Ihren Kurs relevant sein könnten. Nutzen Sie Ressourcen wie Webseiten oder spezialisierte Beratungsstellen.
Beantragen Sie eine Fördermöglichkeit beim Bildungsscheck (Bundesland Salzburg) oder beim Bildungskonto des Landes OÖ (Bundesland OÖ) für alle anderen Bundesländer muss eine Fördermöglichkeit jeweils angefragt werden.
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Oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin beim AMS, (auch für Beschäftigte Dienstnehmer möglich) oder einer anderen zuständigen Stelle. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit und lassen Sie sich hinsichtlich Ihrer Berechtigung und der nächsten Schritte beraten.
Wenn eine vollständige Zahlung im Voraus nicht möglich ist, fragen Sie nach der Option, die Kursgebühren in Raten zu bezahlen. Diese flexible Zahlungsweise kann Ihnen helfen, Ihre Weiterbildungskosten besser zu planen und zu managen.
Sammeln Sie alle Belege und Nachweise über Ihre Weiterbildungskosten, wie Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen. Damit können Sie alle möglichen steuerlichen Vorteile nutzen und die Kosten korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben.
Voraussetzungen für eine Förderung im Land Oberösterreich sind:
Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
Die Bildungsmaßnahme muss der berufsorientierten Weiterbildung oder Umschulung dienen
75% der Bildungsmaßnahme muss absolviert werden und eine Teilnahmebestätigung wird benötigt
Mittels Formulars muss der Förderungsantrag an das Amt der oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz eingereicht werden. Dies muss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme erledigt werden. In anderen Bundesländern muss die Förderung geklärt werden
Weiterbildungen die für die berufliche bzw. betriebliche Tätigkeiten im Zusammenhang stehen, können von den Arbeitern/innen von der Steuer abgesetzt werden. (Werbekosten). Umschulungsmaßnahmen sind dann abzugsfähig, wenn die Umschulung derart umfassend ist, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen und dürfen mit der bisherigen Tätigkeit nicht in Verbindung stehen.
Steuervorteile für Unternehmen: Unternehmen können Aus- und Weiterbildungen als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Ebenfalls abzugsfähig sind Umschulungen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufs abzielen.
Sind Sie beim AMS? Qualifizierungsförderung für Beschäftigte. Das AMS fördert Teilnehmer welche eine sinnvolle Weiterbildung für Ihre berufliche Tätigkeit absovieren möchten.